Die Kaufnebenkosten einer Immobilie setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Positionen:
Grunderwerbsteuer:
Diese Steuer wird vom Finanzamt erhoben und variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz beträgt sie aktuell 5 % des Kaufpreises.
Notarkosten:
Der Notar übernimmt die rechtliche Abwicklung des Kaufes: Er erstellt den Kaufvertrag, betreut den Ablauf und sorgt für die rechtssichere Durchführung. Die Notarkosten liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises.
Amtsgericht (Grundbuchkosten):
Das Amtsgericht übernimmt die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Diese erfolgt auf Veranlassung des Notars und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Die Grundbuchkosten betragen rund 0,5 % des Kaufpreises.
Zusammen ergeben sich Kaufnebenkosten in Höhe von etwa 7 % des Kaufpreises – abhängig vom Bundesland und den konkreten Gegebenheiten.
Maklerkosten:
Die Kosten für einen Immobilienmakler belaufen sich im Full-Service-Paket in der Regel auf 7,14 % des notariell beurkundeten Verkaufspreises. In den meisten Fällen wird diese Maklercourtage hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.



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